Rückfallprävention gegen sexualisierte Gewalt schützt
Gewalt gezielt verhindern
CN: Erwähnung sexualisierter GewaltGewalt wird gelernt. Verhaltensänderung auch.
Rückfallprävention ist wichtig, um diese Veränderung hin zu gewaltfreiem Verhalten zu ermöglichen.
Eine Hand, die “Stop” zeigt.
Rückfallprävention gegen sexualisierte Gewalt ist Täter*innenarbeit. Diese Form der Präventionsarbeit richtet sich an Menschen, die sexualisiert übergriffig waren. Ziel der Rückfallprävention ist es weitere Übergriffe zu verhindern, indem die Tatumstände thematisiert und alternatives, gewaltfreies Verhalten erarbeitet werden. Rückfallprävention ist deshalb Betroffenenschutz.
Bei dieser Form der Präventionsarbeit wird an den Gründen angesetzt, warum die Person gewalttätig geworden ist. Gewaltausübung kann viele Ursachen haben und beginnt nicht erst bei der Gewalttat selbst. Eine große Rolle spielt dabei oft die Sozialisation.
Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass ein Mensch gewalttätig wird, sind z.B. eigene Betroffenheit von Gewalt, mangelnde Impulskontrolle, mangelnde soziale Teilhabe und Ausgrenzung. Die Ursachen der Gewalttat(en) sind dabei keinesfalls eine Rechtfertigung zur Gewaltausübung. Sie spielen allerdings eine wichtige Rolle, um die Tat zu besprechen und alternative Verhaltensweisen zu erarbeiten.
Zur Förderung einer gewaltfreien Persönlichkeit ist es wichtig zu erörtern, wie genau es zur Gewaltausübung kam. Sich mit den grundlegenden Ursachen der Tatausübung auseinanderzusetzen ist der Schlüssel zur Erarbeitung der gezielten Vermeidung weiterer Übergriffe. Mit den Klient*innen wird individuell erarbeitet, wie ihnen gewaltfreies Verhalten gelingen kann, was eine gewaltfreie Persönlichkeitsentwicklung fördert und vor weiterer Gewalt schützen kann.
Neben den Ursachen sind auch die Tatumstände selbst ein wichtiges Thema in der Rückfallprävention. Die intensive Erarbeitung der Tatumstände ist essentiell, um zu verstehen, was genau zu der Tat geführt hat und an welchen Stellen es Ausstiegsmöglichkeiten gab für die Person, die gewalttätig wurde. Auch das Verstehen der Tatumstände ist dabei jedoch keine Rechtfertigung - Gewalt darf keine Lösung sein.
Menschen, die übergriffig geworden sind, können freiwillig Rückfallpräventionssitzungen in Anspruch nehmen. Rückfallprävention kann auch als juristische Auflage durchgeführt werden. Dabei sind die Klient*innen juristisch verpflichtet die Präventionssitzungen wahrzunehmen. Für Menschen bis 21 Jahren erfolgt die Finanzierung für juristisch angeordnete Rückfallprävention in der Regel über das zuständige Jugendamt.
Mehr Infos zu meinem Online-Angebot zu Rückfallprävention für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene findest Du hier:
Quellen:https://www.psychologie-heute.de/gesellschaft/artikel-detailansicht/44450-wenn-vorbilder-pruegeln-aggression-durch-nachahmung.htmlhttps://www.psychologie-heute.de/gesellschaft/artikel-detailansicht/44450-wenn-vorbilder-pruegeln-aggression-durch-nachahmung.htmlhttps://www.psychologie-heute.de/gesellschaft/artikel-detailansicht/42204-wenn-gewalt-fasziniert.htmlhttps://www.lag-jungenarbeit.de/interview-zur-rueckfallpraevention-fortbildung-gegen-sexuelle-gewalt/