Nur JA heißt JA!
Wie geht Konsens?
CN: Erwähnung sexualisierter GewaltInfos zu Zustimmung beim Sex auf Leichter Sprache findest Du bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung:Sexualität ausleben kann super vielfältig sein, mit mehreren Partner*innen, allein, kinky, vanilla, während eines One Night Stands, mit oder ohne Sex Toys, auf Orgien, in einer Freundschaft Plus, mit Fetisch und alles dazwischen oder darüber hinaus - aber eins muss für Sex immer gegeben sein: Konsens.
Gemeint ist damit die aktive Zustimmung und das gegenseitige Einverständnis aller beteiligten Personen zum Sex. Die aktive Zustimmung kann über (non-)verbale Kommunikation erfragt bzw. gegeben werden.
Person in Unterwäsche mit der Aufschrift “ask first” - frag zuerst.
Das F.R.I.E.S-Modell
Die 5 Punkte des F.R.I.E.S.-Modells zeigen, auf welcher Basis Konsens gelingen kann:
Konsens ist nach diesem Modell Freiwillig, Reversibel, Informiert, Enthusiastisch und Spezifisch. Mit Freiwilligkeit ist dabei gemeint, dass die Zustimmung ohne Druck und/oder Gewalt erfolgen muss. Konsens ist außerdem reversibel / umkehrbar, weil Meinungen trotz vorheriger Zustimmung geändert werden können. Sex muss zu jeder Zeit unterbrochen werden können, wenn eine*r der Beteiligten das möchte. Für eine informierte Ausgangslage muss gegeben sein, dass klar ist, wofür genau die Zustimmung gilt. Alle Personen sollten nur tun, worauf sie Lust haben, ohne sich dazu verpflichtet zu fühlen, sodass eine enthusiastische Zustimmung möglich ist. Konsens muss außerdem spezifisch erfolgen: Jede sexuelle Handlung braucht die gegenseitige Zustimmung. Nur weil eine Person z.B. Oralsex zustimmt, heißt das nicht automatisch, dass die Zustimmung auch für andere sexuelle Praktiken gilt.
Kommunikation für Konsens
Das aktive Erfragen der Zustimmung kann z.B. folgendermaßen aussehen:
- Darf ich dich ausziehen?
- Wie fühlt sich das für dich an?
- Möchtest du, dass ich weitermache?
- Willst du etwas anderes machen?
- Hast du Lust das mit mir auszuprobieren?
Es kann sinnvoll sein vor dem Sex über Vorlieben und Grenzen zu sprechen. Auch Safewords oder ähnliches müssen bereits vor dem Sex besprochen werden, wenn die Anwendung dieser gewollt ist. Insbesondere im BDSM-Kontext ist das Vereinbaren von einem Safeword oder einer entsprechenden Gestik üblich, bei der Sex sofort gestoppt wird, um Grenzen auch bei BDSM-Praktiken wahren zu können und so Konsens aufrechtzuerhalten. Auch in Cruising-Kontexten spielt unter anderem Gestik eine entscheidende Rolle, um Konsens zu erfragen und zu zeigen.
Sexualstrafrecht in Deutschland
Alles, was ohne Zustimmung passiert und damit über die Grenze einer anderen Person geht, ist sexualisierte Gewalt.
Sexualisierte Gewalt ist es auch immer, wenn Schutzalter-Regelungen des Strafgesetzbuchs übergangen werden oder Machtgefälle ausgenutzt werden. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind für alle über 14-Jährigen rechtlich verboten. Zwischen Jugendlichen und Erwachsenen sind sexuelle Handlungen strafbar, wenn diese für eine Gegenleistung (z.B. Geld) passieren, eine Zwangslage des Jugendlichen und/oder die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Machtverhältnisse auszunutzen ist auch unabhängig vom Alter der Betroffenen strafbar. So dürfen beispielsweise Arbeitgebende keine Abhängigkeitsverhältnisse von Angestellten ausnutzen, um sich diesen sexuell zu nähern.
Strafrechtlich gilt allgemein seit 2016 “Nein heißt Nein” (§177 StGB). Wer sich über ein “Nein” hinwegsetzt, macht sich demnach strafbar. Die Reform 2016 war zwar wichtig, verlagert die Verantwortung “Nein” zu sagen jedoch weiterhin auf Gewaltbetroffene. Das ist vor allem problematisch, weil es in Angstzuständen z.B. oft nicht möglich ist “Nein” zu sagen.
Ausblick
Aktivist*innen fordern “Nur Ja heißt Ja” strafrechtlich zu verankern. Die aktive Zustimmung würde dann auch rechtlich im Mittelpunkt stehen, sodass Betroffene nicht länger in eine Rechtfertigungsposition dazu gerückt werden, ob sie ein für die andere Person erkennbares “Nein“ kommuniziert haben. Vielmehr müsste die angeklagte Person erklären können, inwiefern sie eine aktive Zustimmung eingeholt hat.
Eine Gesetzesänderung zu “Nur Ja heißt Ja“ wäre daher ein wichtiger Schritt zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. “Nur Ja heißt Ja“ gilt bereits in 15 EU-Ländern – Deutschland gehört nach wie vor nicht dazu.
Der Bundesrat hat sich im Juli 2026 für eine Änderung des Sexualstrafrechts zu "Nur Ja heißt Ja" ausgesprochen. Es bleibt aktuell abzuwarten, wie die Entschließung des Bundesrats weitergeht.
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Quellen:https://action.amnesty.ch/de/nur-ja-heisst-ja/
https://www.amnesty.at/mitmachen/kampagnen/nur-ja-heisst-ja-so-geht-konsens/
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/nur-ja-heisst-ja-was-bedeutet-das-in-der-praxis,VPKwNGg
https://www.nur-ja-heisst-ja.org/
https://www.iwwit.de/wp-content/uploads/cruising-guide-IWWIT-2026.pdf
https://www.joyclub.de/magazin/bdsm/safeword.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht/
https://www.kanzlei-wederhake.de/rund-ums-strafrecht/missbrauch-von-machtverhaeltnissen-im-sexualstrafrecht/